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AGB/Kundeninfo

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – intrinsor.de


§ 1 Informationen über das Unternehmen

Informationen zur    H r g a r d e n GmbH   unter dem Namen intrinsor und dem Internetauftritt www.intrinsor.de:
Handelsregister:

HRB 1 6 6 4 4
USt-IdNr. D E 3 5 5 6 3 7 1 0 3
Anschrift: intrinsor, Delbrückstraße 29, 17424 Heringsdorf
P. Deutschmann, Mohamed Wahdan

Kontakt: Telefon: 030 2089839133 | E-Mail: info@intrinsor.de


§ 2 Geltungsbereich & Produktspezifikation

(1) Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge über den Kauf von staatlichen Münzen sowie den Erwerb von Bezugsscheinen (Reservierungsrechten).
(2) Exklusivitätsmerkmal: Intrinsor vertreibt ausschließlich originale, von staatlichen Stellen emittierte Münzen (z.B. Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Kanada, Südafrika) mit offiziellem, staatlich garantiertem Nennwert im jeweiligen Ausgabeland. Der Verkauf von Medaillen ohne staatlichen Nennwert ist ausgeschlossen.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.


§ 3 Vertragsschluss & Bezugsschein-Modell

(1) Die Shop-Darstellung ist unverbindlich. Der Kunde gibt durch „Jetzt kaufen“ ein verbindliches Angebot ab.
(2) Der Vertrag über den Bezugsschein (Reservierungsleistung) kommt durch die Auftragsbestätigung zustande. Er berechtigt zum späteren Erwerb der Münze zum Nennwert.
(3) Die Bezugsscheingebühr ist sofort fällig. Die Restzahlung (Nennwert) wird zum offiziellen Ausgabetermin fällig. Erfolgt die Nennwert-Zahlung trotz Mahnung nicht fristgerecht, erlischt der Lieferanspruch; die Bezugsscheingebühr wird als Aufwandsentschädigung einbehalten.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten.
(2) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse.


§ 5 Lieferung & Kontingentvorbehalt

(1) Lieferzeit: Die Lieferung erfolgt nach dem offiziellen Ausgabetermin der jeweiligen Münze durch die staatliche Prägestätte und nach vollständiger Zahlung des Nennwerts. Der Versand erfolgt so schnell wie möglich nach Geldeingang und Verfügbarkeit der Ware.
(2) Selbstbelieferungsvorbehalt: Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch staatliche Stellen. Bei Kontingentkürzungen ist intrinsor zum Rücktritt berechtigt; geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
(3) Prioritätsprinzip: Bei Überzeichnung eines Kontingents erfolgt die Zuteilung strikt nach dem Zeitpunkt des Bestelleingangs („First-Come, First-Served“).
(4) Teillieferungen sind zulässig, sofern dem Kunden zumutbar. Mehrkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.


§ 6 Austauschrecht & Gleichwertigkeit

(1) Bei Nichtverfügbarkeit einer spezifischen Ausgabe darf intrinsor eine gleichwertige Ersatz-Ausgabe (identischer Nennwert und Feingehalt) liefern.
(2) Die Gleichwertigkeit bemisst sich allein nach Nennwert, Feingehalt und Gewicht. Ein abweichender Sammlerwert oder Marktwert des Motivs wird nicht berücksichtigt. Der Kunde kann den Austausch ablehnen und vom Vertrag zurücktreten.


§ 7 Widerrufsrecht & Spekulationsschutz

(1) Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
(2) Getrennte Fristen: Für den Bezugsschein beginnt die Frist mit Vertragsschluss. Für die Münze beginnt die Frist mit Erhalt der physischen Ware. Bei einem Widerruf der Münze nach Ablauf der Bezugsschein-Widerrufsfrist wird lediglich der gezahlte Nennwert erstattet.
(3) Ausschluss bei Edelmetallcharakter: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt. Da der Wert der von intrinsor angebotenen Münzen maßgeblich durch ihren Silbergehalt bestimmt wird, ist ein Widerruf ausgeschlossen, sobald der Marktwert des Edelmetalls den staatlichen Nennwert der Münze erreicht oder überschreitet. Damit wird verhindert, dass das Widerrufsrecht zur Absicherung gegen fallende Edelmetallkurse missbraucht wird.


§ 8 Otto-Hahn-Klausel (Sonderrücktritt bei staatlichen Änderungen)

(1) Für den Fall, dass eine vom Kunden bestellte Münzausgabe von staatlicher Seite in einer geänderten Form (insbesondere mit einem anderen Edelmetallgehalt oder Nennwert) oder gar nicht ausgegeben wird, wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, vom Kauf vollständig zurückzutreten. Der Kunde trägt in diesem Fall kein finanzielles Risiko.
(2) Dieser Fall ist selten, aber durch staatliche Entscheidungen (z. B. 1979 bei der 5-DM-Münze "Otto Hahn" oder 2011 bei der 10-Euro-Münze "125 Jahre Automobil") möglich. In solchen Fällen wurden Ausgaben aufgrund von Metallpreisschwankungen abgesagt oder eingeschmolzen.
(3) Bei einem Rücktritt unter dieser Klausel erhält der Kunde alle bereits geleisteten Zahlungen vollständig erstattet. Dies umfasst den vollen Preis des Bezugsscheins sowie alle weiteren geleisteten Zahlungen für die betroffenen Münzen.


§ 9 Haftung & Mängelhaftung

(1) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
(2) Die Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden (z.B. entgangene Wertsteigerung) ist ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzlich gehandelt wurde.


§ 10 Rabatte & Bestellungen über mehrere Ausgaben

(1) Kunden profitieren von Rabattstaffelungen bei Großbestellungen oder Reservierungen über mehrere Ausgaben hinweg. Details zur Staffelung sind der Website zu entnehmen.
(2) Rabatte sind unverbindlich, bis sie in der Auftragsbestätigung final bestätigt werden. Gutscheincodes sind nur einmalig pro Haushalt nutzbar.
(3) Bei Sammelbestellungen über mehrere Ausgaben ist der Termin für die Zahlung der Bezugsscheine einheitlich der Termin der zeitlich frühesten Ausgabe.


§ 11 Geldwäschegesetz (GwG)

Intrinsor ist zur Identitätsprüfung gemäß gesetzlichen Schwellenwerten verpflichtet. Der Kunde hat notwendige Dokumente auf Verlangen vorzulegen.


§ 12 Schlussbestimmungen & Streitbeilegung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.
(3) Die EU stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(4) Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag wirksam.

intrinsors Bestwertungen auf verschiedensten unabhängigen Plattformen und mehrfachen Auszeichnungen:

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